Der BSSB informiert:
Stand 29. Oktober 2020
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung und zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einen „Teil-Lockdown“ beschlossen, der auch unser Schützenwesen betrifft:
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
- Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. D.h. auch die Gastronomiebetriebe in unseren Schützenheimen.
- Die Maßnahmen gelten zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen ab dem 2. November 2020 und sind bis Ende November befristet.